Der Beschwerdeführer erzielt unter anderem Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, zu dessen Vermögen unbestritten die Beteiligung an einer Agrargemeinschaft gehört. Im Jahr 1978 flossen dem Beschwerdeführer aus dieser Beteiligung Ausschüttungsbeträge in Höhe von S 56.500,-- zu. Die Ermittlung des Gewinnes aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgte in diesem Jahr nach Durchschnittssätzen gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1972 in Verbindung mit der Ve... mehr lesen...