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Rechtssatz: Diese Bedingungen sind dahin auszulegen, daß Fahrten mit festem Skipper auch ohne Mitversicherung des Charterrisikos auch dann vom Versicherungsschutz umfaßt sind, wenn zahlende Gäste an Bord sind. Entscheidungstexte 7 Ob 96/97m Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIeKVG §9
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der die Regel des Fahrens auf Sicht verletzt und einem Fußgänger, der unbekümmert um den Fahrzeugverkehr die Fahrbahn benützt. Entscheidungstexte 2 Ob 509/58 Entscheidungstext OGH 19.12.1958 2 Ob 509/58 Veröff: ZVR 1959/172 S 171 European ... mehr lesen...