Der Kläger war seit dem 1. 10. 1959 bei der beklagten Versicherungsgesellschaft, deren Betrieb den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes unterliegt, zuletzt als Leiter des Rechnungswesens beschäftigt. In § 1 des Anstellungsvertrages vom 5. 8. 1966 hatte die beklagte Partei dem Kläger die am 20. 6. 1962 erteilte Kollektivprokura und die zum 1. 7. 1962 erfolgte Bestellung zum Leiter des Rechnungswesens bestätigt. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Vertrages galten für eine Kündigung sei... mehr lesen...
Norm: ADNSchV §88ADNSchV §107 DKV §23 DKV Art. 1 § 23 gültig von 26.09.1986 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Die Verpflichtung eines Betriebsinhabers nach den angeführten Gesetzesstellen.
Entscheidungstexte 5 Os 83/54 Entscheidungstext OGH 30.04.1954 5 Os 83/54 ... mehr lesen...