Entscheidungsgründe: Zu 1.): Die Klägerin hat ihre Firma geändert (FN *****). Ihre Parteibezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. Die Klägerin hat ihre Firma geändert (FN *****). Ihre Parteibezeichnung war daher gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO zu berichtigen. Zu 2.): Die Klägerin hat bei der Beklagten einen Warenkreditversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Warenkreditversicherung (im Folgenden AVB) zugrundeg... mehr lesen...
Norm: WKV-AVG §2 Nr3
Rechtssatz:
Die in § 2 Nr.3 der WKV-AVBgenannte Wendung „jede vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistete Zahlung" umfasst nicht auch außerhalb des Versicherungsverhältnisses liegende Geschäfte und nur Zug-um-Zug gegen Ausfolgung der Ware geleistete Zahlungen. Die in Paragraph 2, Nr.3 der WKV-AVBgenannte Wendung „jede vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistete Zahlung" umfasst nicht auch außerhalb des Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §864a AVB für die Exportkreditversicherung §10 Abs3WKV-AVB §2 Nr3 ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Werden nach einem Einzelversicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer mit dem späteren Ausgleichsschuldner... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2e BAO §160 Abs2KVStG §2 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 BAO § 160 heute BAO § 160 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 ... mehr lesen...