Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Beamter des höheren militärfachlichen Dienstes (Verwendungsgruppe M BO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 11.06.2015 beantragte er die Auszahlung einer Funktionszulage gemäß § 91 Gehaltsgesetz beginnend mit 01.12.2013 wegen dauernder höherwertiger Verwendung auf dem APl PosNr. 173, "InstLtr", Wertigke... mehr lesen...