Entscheidungen zu § 79 Abs. 3 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1999/3/24 98/12/0404

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund seiner Optionserklärung ist er seit 1. Jänner 1995 Beamter der Besoldungsgruppe Exekutivdienst E 2b/Grundlaufbahn. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt Innsbruck. Infolge der langandauernden Erkrankung des Betriebsleiters der Tischlerei nahm sein (mit dieser Funktion betrauter) Stellvertreter dessen Aufgaben und der Beschwerdeführer ab 14. August 1995 die Aufgaben des Betriebsleite... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/12/0404

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs2;GehG 1956 §79 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §79 Abs3 idF 1994/550;VwGG §27 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Anspruch eines Beamten des Exekutivdienstes auf Verwendungsabgeltung nach § 79 Abs 1 GehG in der Fassung des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 gebührt dem Grunde nach bei Vorliegen der im Gesetz genannte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

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