Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 20.10.2014 wurde auf das Ersuchen der Beschwerdeführerin vom 10. Oktober 2014 festgestellt, dass gemäß Art. 81b B-VG und § 71 GehG eine Differenzzulage auf die Verwendungsgruppe SI 1 für die Zeit ab dem 01.01.2013 nicht gewährt wird. römisch eins.1. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 20.10.2014 wurde auf das Ersuchen der Beschwerdeführerin vom 10. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist der Stadtschulrat für Wien, wo sie als Berufsschulinspektorin in der Verwendungsgruppe SI 2, Abteilung Berufsbildende Schulen, in Verwendung steht. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr... mehr lesen...