Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 20.10.2014 wurde auf das Ersuchen der Beschwerdeführerin vom 10. Oktober 2014 festgestellt, dass gemäß Art. 81b B-VG und § 71 GehG eine Differenzzulage auf die Verwendungsgruppe SI 1 für die Zeit ab dem 01.01.2013 nicht gewährt wird. römisch eins.1. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 20.10.2014 wurde auf das Ersuchen der Beschwerdeführerin vom 10. ... mehr lesen...