Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Verwendungsgruppe L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die XXXX. Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Verwendungsgruppe L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die römisch 40 . Mit Schreiben vom 04.03.2016 übermittelte er ein Abrechnungsformular vom 06.08.2015 betreffen... mehr lesen...