Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 30.04.2010 verbessert mit Formularantrag vom 14.12.2010 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung... mehr lesen...