Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 27.01.2016, BMVIT-1.103/0001-I/PR1/2016, wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin zumindest seit 15.10.2015 unentschuldigt vom Dienst abwesend ist und ihre Bezüge seither zu Recht gemäß § 12c Abs. 1 GehG 1956 eingestellt wurden. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Er... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der im Ruhestand befindliche Beschwerdeführer stand als Beamter des Zollamtes XXXX (Teamexperte Spezial im Kundenteam B, Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 3) in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der im Ruhestand befindliche Beschwerdeführer stand als Beamter des Zollamtes römisch 40 (Teamexperte Spezial im Kundenteam B, Verwendungsgruppe... mehr lesen...