Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) stand vom 01.08.1978 bis 31.03.2014 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Wirksamkeit vom 01.03.1992 zum außerordentlichen Universitätsprofessor für XXXX ernannt. Seine Dienststelle war die Medizinische Universität Wien. Er hat durch Erklärung gemäß 236b BDG seinen Übertritt in den Ruhestand mit 01.04.2014... mehr lesen...