Entscheidungen zu § 48 Abs. 7 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/10 2004/12/0012

Der Beschwerdeführer steht als ordentlicher Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 26. Juni 1975 wurde er gemäß § 10a des Hochschul-Organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 154/1955 (im Folgenden: HOG) zum außerordentlichen Hochschulprofessor und mit Inkrafttreten des Universitäts-Organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 258/1975 (im Folgenden: UOG), zum außerordentlichen Universitätsprofessor ernannt. Mit Ents... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.09.2004

RS Vwgh 2004/9/10 2004/12/0012

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §48 Abs7 idF 1984/548;GehG 1956 §50a Abs1 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Auch die im Beschwerdefall anlässlich der Ernennung des Beschwerdeführers vom außerordentlichen zum ordentlichen Universitätsprofessor zur Anwendung gelangte Regelung des § 48 Abs. 7 GehG 1956 (nunmehr § 48 Abs. 10) hat keinen Einfluss darauf, dass für ihn die 15-Jahres-Frist des § 50a Abs. 1 GehG 1956 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.2004

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