Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 09.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 zuzuweisen. Er gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu sein. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 31.08.2018, zugestellt am 05.11.2018, wurde dem Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 22.10.2018 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Justizanstalt XXXX die Zuweisung eines PKW-Abstellplatzes. Am 22.10.2018 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Justizanstalt römisch 40 die Zuweisung eines PKW-Abstellplatzes. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bundesministerin für Justiz vom 16.12.2020, wurde der Beschwerdeführerin aufgrund ihres Antrages vom 22.10.2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 24.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 weiterhin zuzuweisen. Er gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu mit dem am Formular handschriftlich vermerkten Zusatz, "unter der Bedingung, dass die bisherige Benutzung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer, den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 zuzuweisen. Er gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu sein. 1. Mit Schreiben vom 09.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer, den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellpl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 31.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin den ihr bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 zuzuweisen. Sie gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu sein. Mit Schreiben vom 31.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin den ihr bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Dienstrechtsmandat vom 04.10.2007, Zl. 5186/2007 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wurde dem Beschwerdeführer auf Grund seines Gesuches vom 21.06.2006 gemäß § 24 Abs. 1 GehG 1956 für seine beiden Personenkraftwägen und sein Motorrad mit Wirkung vom 01.10.2007 bis auf Widerruf e... mehr lesen...