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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 27.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: „bP") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 10.773,98 (exklusive Verzugszinsen) zu entrichten. Die Verpflichtung werde unter Bedachtna... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 17.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: „bP") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 19.757,47 (exklusive Verzugszinsen) zu entrichten. Die Verpflichtung werde unter Bedachtna... mehr lesen...