Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Exekutivbeamtin in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Antrag vom 05.09.2019 begehrte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung einer besonderen Hilfeleistung nach dem Gehaltsgesetz 1956 (GehG), bestehend aus dem Verdienstentgang in der Höhe von EUR 402,02, Heilungskosten in der Höhe von EUR 396,00 und Schmerzengeld in de... mehr lesen...