Entscheidungen zu § 22a Abs. 5 GehG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/11/10 W259 2225229-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Der Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Post AG hat keinen Kollektivvertrag mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten, iSd § 22a Abs. 5 Z 1 GehG abgeschlossen. Weiters erfolgte von der Österreichischen Post AG keine überbetriebliche Pe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.11.2020

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