Entscheidungen zu § 20c GehG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1999/11/17 9ObA295/99v

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Entscheidung | OGH | 17.11.1999

TE OGH 1996/8/29 8ObA2113/96k

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Entscheidung | OGH | 29.08.1996

TE OGH 1996/3/27 9ObA29/96

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Entscheidung | OGH | 27.03.1996

TE OGH 1994/9/28 9ObA143/94

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Entscheidung | OGH | 28.09.1994

TE OGH 1989/5/10 9ObA82/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist ausfzuführen: Die strittigen Nebengebühren der Jubiläumszuwendung sind nach freiem Ermessen zu gewähren. Wohl trifft es zu, daß sich dann, wenn der Dienstgeber diese Leistung allen Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, hieraus aufgrund des Gleichbehandlungsgr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1989

RS OGH 1976/5/11 4Ob37/76, 9ObA82/89, 9ObA143/94, 9ObA29/96, 8ObA2113/96k, 9ObA295/99v, 8ObA67/12d

Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIo1ABGB §1478ABGB §1486 Z5ABGB §1497 IGehG §15 Abs1 Z13GehG §20cVBG §22
Rechtssatz: 1. Die Nebengebühren der Jubiläumszuwendung sind nach freiem Ermessen zu gewähren ("Kann"). 2. Gewährt die Behörde diesen Anspruch allen Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen, so hat jeder bei Erfüllung derselben einen Anspruch auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes. 3. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1976

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