Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.10.2019 führte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Bundesministeriums für Landesverteidigung, aus, dass ihm gegenüber beginnend mit September 2019 die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses in Höhe von € 42,38 eingestellt worden sei, wobei ihm die gesetzliche Grundlage für diese Einstellung nicht mi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin steht als Revierinspektorin der Justizwache der Justizanstalt XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 18.01.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die rückwirkende Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses gem. § 20 b Abs. 1 GehG 1956. Die Erklärung habe sie Ende Oktober 2016 in der Direktionsstelle der Justizanstalt XXXX abgegeben. Ferner ersuchte sie mit Ergänzungsschreiben vom 06.02.20... mehr lesen...