Entscheidungen zu § 19b Abs. 2 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 90/12/0265

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter der Allgemeinen Ambulanz und der Infektionsambulanz der Universitätskinderklinik X. Mit den im Wege der Universitätsdirektion der belangten Behörde vorgelegten Schriftstücken vom 12. bzw. 18. Juli 1988 beantragte der Vorstand der Universitätsklinik, dem Beschwerdeführer die Infektionszulage zu gewähren bzw. eine pauschalierte Infektionszulage zu bemessen. Dieser Antrag wurde wie folgt b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0265

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §19b Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Zustimmung gem § 19 b Abs 2 GehG vermag an der Rechtswidrigkeit eines Bescheides nichts zu ändern (E 1.2.1990, 89/12/0021). Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0265

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §19b Abs2;GehG 1956 §19b;
Rechtssatz: Bei einer mit einem nicht nur als geringfügig zu bezeichnenden Teil der Gesamttätigkeit des Beamten verbundenen Gefahr der Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten liegt eine wesentliche Abweichung von der
Norm: dem Grunde nach dann vor, wenn die Ansteckungsgefahr erheblich größer ist als die sonst im Alltagsleben (und damit für alle B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

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