Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter (E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter (E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Bescheid vom 29.04.2021, GZ. 00837783/002-LPD N/2021, setzte die belangte Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG zum A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 08.01.2013 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Die Landespolizeidirektion Wien wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 08.01.2013 mit Bescheid vom 29.05.2015, Zl. P6/168290/1/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit Beschluss... mehr lesen...