Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Arbeitskräfteüberlasserin. Die Kläger waren bei ihr vom 1. 2. 2000 (Erstkläger) bzw 3. 7. 2000 (Zweitkläger) bis 31. 8. 2003 beschäftigt. Sie waren während der gesamten Zeit des Dienstverhältnisses als (überlassene) Flugzeugbetanker auf dem Flughafen Schwechat tätig, wobei als Vertragspartner der Beklagten bzw Beschäftiger der Kläger die A***** GmbH auftrat. Klagebegehren und Vorbringen der Kläger: Die Kläger begehrten zuletzt den Zuspruch von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beklagten Partei sind mehr als drei Arbeitnehmer beschäftigt, die bis 31. 12. 2005 eine Überstundenpauschale erhielten. Ab 1. 1. 2006 wurde die Verrechnung der Überstunden seitens der beklagten Partei nach vorheriger Information der Betroffenen einseitig auf Einzelverrechnung umgestellt. Bei den betroffenen Arbeitnehmern handelt es sich um Vertragsbedienstete, die im Zug der Ausgliederung der Universität Arbeitnehmer der beklagten Partei wurden. Diese ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.Jänner 1975 als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt; auf sein Dienstverhältnis ist die Dienstordnung C für die Arbeiter bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.C) anzuwenden. § 47 DO.C "Überstunden" hat folgenden Wortlaut: Paragraph 47, DO.C "Überstunden" hat folgenden Wortlaut: "(1) Für die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (§ 8 Abs 1, 3 und 4) hinaus angeordneten Überstunden erhält der Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes - mit Ausnahme der (nicht entscheidungswesentlichen) Bezeichnung des erhöhten Überstundenentgelts und dessen Berücksichtigung bei den Sonderzahlungen als "Sozialleistung" (Seite 15 der Berufungsentscheidung) - zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes - mit Ausnahme der (nicht entscheidungswesent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit etwa 17 Jahren bei der Beklagten, die einen Brennstoffhandel betreibt, als Kraftfahrer beschäftigt. Zu Beginn seiner Tätigkeit war der Kläger als Tankwagenfahrer eingesetzt; er hatte von der ÖMV in Schwechat Heizöl zu holen und an Kunden in der Obersteiermark und in Kärnten auszuliefern. Zufolge des Arbeitsbeginns um drei Uhr morgens kam es zu langen Arbeitszeiten. Zu deren Abgeltung erhielt der Kläger neben dem Grundlohn ein Überstundenp... mehr lesen...
Norm: AZG §10 GehG §15 Abs6 AZG § 10 heute AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1... mehr lesen...