Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin suchte am 05.04.2022 um Herabsetzung der Lehrverpflichtung in einem genannten Ausmaß an, welche im Winter- und Sommersemester um 0,15 Werteinheiten differierend gewährt wurde. Unter einem wurde mit dem gegenständlichen Bescheid über den Monatsbezug und die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag abgesprochen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...