Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 17.01.2023 einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides zur Monatsabrechnung 2021 dahingehend, warum die Ergänzungszulage gemäß § 12b GehG im Zeitraum vom 05/16 – 11/21 rückverrechnet und einbehalten wurde. 1. Der Beschwerdeführer stellte am 17.01.2023 einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides zur Monatsabrechnung 2021 dahingehend, warum die Ergänzung... mehr lesen...