Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport vom 27.09.2016, zugestellt am 03.10.2016, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 13a Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) die zu Unrecht empfangenen Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 113h GehG 1956 idF BGBl. I 153/2009 in der Gesamthöhe von netto € 16.276,08 dem Bund zu ersetze hat. Begründend wird ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund/Ressortbereich Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund/Ressortbereich Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Der BF hatte bis zu seine... mehr lesen...