E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der seit 1983 zuerst als Vertragsbediensteter und dann seit 1989 als Beamter bei der Beklagten beschäftigte Straßenbahnfahrer ist seit 1. 8. 1990 in das Schema II, Verwendungsgruppe D der Besoldungsordnung 1967 der Betriebsbeamten eingeordnet. Im September 1998 wurde er in das Schema II, der Besoldungsordnung 1994 in die Verwendungsgruppe C der Betriebsbeamten überstellt. Seine Zuweisung an die Wiener Linien GmbH & Co KG zur Dienstleistung... mehr lesen...
Norm: AngG §20 IVBDG §1BDG §62GehG §1GehG §3PrivSchG §19 Abs1VBG §1VBG §8a
Rechtssatz: Sagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Der Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren nach A. H. hat am 3. April 1963 in der Wohnung der J. K. einen verschlossenen und versiegelten Briefumschlag in treuhändige Verwahrung übernommen, der folgendermaßen beschriftet war: "Nach meinem Ableben ungeöffnet an H. A. C. in M. zu übergeben." Auf Antrag der Testamentserbin L. T. hat der Erstrichter den Gerichtskommissär ermächtigt, diesen Briefumschlag in Gegenwart des Adressaten A. C. und der Testamentserbin L. T. zu öffnen un... mehr lesen...
Norm: AußStrG §40AußStrG §98BrGehG §1StGG Art10
Rechtssatz: Wenn ein Erblasser einen verschlossenen Brief hinterlassen hat, der nach seiner Anordnung ungeöffnet einer bestimmten Person übergeben werden soll, so darf dieser Brief nicht im Verlassenschaftsverfahren geöffnet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 265/63 Entscheidungstext OGH 23.10.1963 7 Ob 265/63 Veröff: EvBl 1964/36 S 49 ... mehr lesen...
Norm: BrGehG §1
Rechtssatz: Zum Tatbestand nach § 1 BrGehG ist nicht notwendig, daß in dem Brief oder der versiegelten Schrift ein "Geheimnis" enthalten ist. Entscheidungstexte 1 Os 574/49 Entscheidungstext OGH 24.10.1949 1 Os 574/49 Veröff: EvBl 1950/107 S 95 = SSt 20/129 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...