Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. November 2008 setzte der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde die Getränkesteuer für die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1997 fest und wies einen "Antrag auf Gegenverrechnung eines Guthabens der Getränkeabgabe und in weiterer Folge auf Rückzahlung der Getränkesteuer" ab. Der Zustellnachweis über diesen Bescheid (Rückschein) weist unter dem Feld "Übernahmsbestätigung" das Datum "21.11.08" und ei... mehr lesen...