Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichthof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichthof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Rechtliche B... mehr lesen...
Norm: UGB §56 UGB § 56 heute UGB § 56 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 UGB § 56 gültig von 01.03.1939 bis 31.12.2006
Rechtssatz: § 56 UGB ist nur ein Spezialfall des § 54 UGB. Paragraph 56,... mehr lesen...