Entscheidungen zu § 53 Abs. 1 UGB

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2015/8/11 W123 2110737-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führten zur
Begründung: im Wesentlichen folgendes aus: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax erhalten. Die vollständige Nicht-Zulassung sei erst am 06.07.2015, 14:02 Uhr, übermittelt worden. Sohin würde die Frist zur Stellung eines N... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.08.2015

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