Entscheidungsgründe: Ein Mitarbeiter der Klägerin gab am 30. 6. 2005, dem letzten Tag einer arbeitsrechtlichen Präklusionsfrist, im Namen eines Arbeitnehmers, für den die Klägerin Rechtsschutz übernommen hatte, eine Klage mit einem auf 4.929,78 EUR lautenden Zahlungsbegehren mittels eingeschriebenen Briefs - adressiert an das zuständige Gericht - zur Post. Auf dem Postweg ging das Schriftstück verloren. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass der Arbeitnehmer, der sein... mehr lesen...
Norm: HGB §429 Abs2 UGB §429 Abs2 UGB § 429 heute UGB § 429 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 UGB § 429 gültig von 01.03.1939 bis 31.12.2006
Rechtssatz: § 429 Abs 2 UGB dient dazu, den Fracht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: M***** S.A. in Paris war Eigentümerin zweier Diamantringe. Im Juli 2003 übermittelte sie diese Ringe an das Juwelierunternehmen A. E. K***** in W*****, eine Versicherungsnehmerin der Klägerin als Transportversicherer. Die Versicherungsnehmerin hatte nämlich Kaufinteressenten dafür. M***** S.A. verlangte für die beiden Ringe mindestens 37.000 EUR; sollte ein höherer Kaufpreis erzielt werden, hätte die Versicherungsnehmerin den Mehrerlös behalten können. Da dies... mehr lesen...