Norm: AGBKr Pkt38 Abs1BWG §1 Abs1 Z7 liteHGB §383HGB §400 Abs1UGB §383 Abs1UGB §400 Abs1
Rechtssatz: Das Kommissionsgeschäft wird durch den Selbsteintritt des Kommissionärs (Bank) zwar nicht zu einem reinen Kaufvertrag, es tritt aber eine kaufvertragliche Rechtsbeziehung zur Kommission hinzu. Deren Regeln werden insofern verdrängt, als sie mit der Position der Parteien als Käufer bzw Verkäufer unvereinbar sind, also vor allem bezüglich der Haup... mehr lesen...