Entscheidungen zu § 381 Abs. 2 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2016/11/23 3Ob153/16w

Norm: UGB §381 Abs2 UGB § 381 heute UGB § 381 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 UGB § 381 gültig von 01.03.1939 bis 31.12.2006
Rechtssatz: Ist die herzustellende Sache an sich beweglich, aber z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.2016

TE OGH 2010/1/28 2Ob245/09g

Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung für auftragsgemäß erstellte Einreichunterlagen zur Erlangung einer behördlichen Generalgenehmigung für ein Gewerbeobjekt. Der Beklagte habe die Unterlagen und die - wiederholt - zugesandte Rechnung unbeanstandet übernommen. Anlässlich einer Urgenz wegen Nichtzahlung der Rechnung habe der Beklagte dem Kläger erklärt, die Rechnung werde am nächsten Tag überwiesen. Damit liege ein konstitutives Anerkenntnis vor. Der Beklagte we... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.2010

RS OGH 2010/1/28 2Ob245/09g

Norm: UGB §377 G UGB §381 Abs2 UGB § 377 heute UGB § 377 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 UGB § 377 gültig von 01.03.1939 bis 31.12.2006 UGB § 381 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2010

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