Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Jahr 2000 Eigentümer einer Liegenschaft samt Haus und übernahm die mit der Voreigentümerin bestandenen Versicherungsverträge. Nachdem es Anfang 2000 zu einem Sturmschaden am Gebäude gekommen war, wandte sich der Kläger an einen Versicherungsagenten der Beklagten, um sämtliche Gebäude der Landwirtschaft „auf Neuwert zu versichern". Der Agent der Beklagten besichtigte das Haus und nahm ausgehend von einer bereits im Jahr 1999 durchgeführten Neu... mehr lesen...