Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde"), dessen
Spruch: wie folgt lautet und sich an den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") und die XXXX Bank Aktiengesellschaft (im folgenden "haftende Gesellschaft") richtet: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde"), dessen
Spruch: wie folgt lautet und sich an den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") und die XXXX Bank Aktiengesellschaft (im folgenden "haftende Gesellschaft") richtet: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde"), dessen
Spruch: wie folgt lautet und sich an den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") und die XXXX Bank Aktiengesellschaft (im folgenden "haftende Gesellschaft") richtet: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde"), dessen
Spruch: wie folgt lautet und sich an den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") und die XXXX Bank Aktiengesellschaft (im folgenden "haftende Gesellschaft") richtet: 1. Die Beschwerden richten sich gegen das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 01.12.2015 richtet sich gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 02.10.2015, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Die XXXX Aktiengesellschaft ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX, XXXX mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft un... mehr lesen...