Die A***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsatz vom 23. August 2013 einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, auf Ersatz der Pauschalgebühren sowie auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit Schriftsatz vom 23. August 2013 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor: Die BBG führe das Vergabeverfahren als Vertreter der Republik Österreich (Bund). Gegenstand der Ausschreibung sei der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die ... mehr lesen...