Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.01.2016 Norm: §125 UGB §170 UGB §2 OöParkGebG §9 VStG
Rechtssatz: Weisen die auf mehreren behördlichen Rückscheinen angebrachten Schriftzüge charakteristische Übereinstimmungen – wie ein jeweils identisches Anfangszeichen, eine typische (Unter )Schlinge beim zweiten Zeichen und eine auffällige Linkslastigkeit – auf, während die von der Bf. vorgelegten drei Schriftproben ... mehr lesen...