Entscheidungen zu § 161 Abs. 2 UGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2018/6/26 Ra 2018/04/0095

1 1. Die mitbeteiligte Partei ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in I. Sie ist als Gewerbeinhaberin für bestimmt bezeichnete Dienstleistungen im Gewerberegister eingetragen. 2 H.W. ist seit 18. Mai 2015 als unbeschränkt haftender Gesellschafter der mitbeteiligten Partei eingetragen und vertritt diese selbständig. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 20. Dezember 2016 wurde über H.W. das Schuldenregulierungsverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.2018

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