Entscheidungen zu § 125 UGB

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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RS Lvwg 2016/1/25 LVwG-400126/6/Gf/Mu

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.01.2016 Norm: §125 UGB §170 UGB §2 OöParkGebG §9 VStG
Rechtssatz: Weisen die auf mehreren behördlichen Rückscheinen angebrachten Schriftzüge charakteristische Übereinstimmungen – wie ein jeweils identisches Anfangszeichen, eine typische (Unter )Schlinge beim zweiten Zeichen und eine auffällige Linkslastigkeit – auf, während  die von der Bf. vorgelegten drei Schriftproben ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 25.01.2016

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