Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge "FMA" oder auch "belangte Behörde") hat mit Mandatsbescheid vom 15.05.2015, AZ XXXX , der Beschwerdeführerin (im folgenden "BF") den Betrag von 1000 EUR als Anteil an den Vorauszahlungen zu den Kosten für das FMA-Geschäftsjahr 2015, die die BF als von der Aufsicht der FMA unterliegende Person zu ersetzen hat, vorgesc... mehr lesen...