Begründung: Die beiden Beklagten sind Ehegatten. Sie wollten im Frühjahr 1993 eine Eigentumswohnung in Wien kaufen. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte ihnen die klagende Partei einen Kredit von 1,035.000 S bei einer Verzinsung von 8,25 % jährlich und einer Laufzeit von 25 Jahren. Deshalb wurde im Kreditvertrag der Streitteile, in den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditunternehmungen (AGBKr - Fassung 15. 9. 1979) einbezogen wurden, ausdrücklich der "Ankauf einer ... mehr lesen...