Entscheidungsgründe: Die klagende Wohnbaugenossenschaft ist Alleineigentümerin des Hauses Rathausplatz 1 in Attnang-Puchheim. Ihre Rechtsvorgängerin hat ca. 1950 unmittelbar nach Errichtung des Hauses dem früheren Gemeindearzt Dr. Alwin H*** im 1.Stock eine Arztordination (top.Nr. 4) im Ausmaß von 64 m2 und die daneben liegende Wohnung (top. Nr. 3) im Ausmaß von 80 m2 vermietet. Beide Bestandgegenstände wurden durch eine Verbindungstür verbunden. Zu diesen Mietgegenständen gehört ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 3. April 1985 eingelangten Klage stellt die Klägerin das Begehren, der Beklagte sei schuldig, ihr das von ihm benützte Gebäude auf der Liegenschaft EZ 2028 KG Groß-Jedlersdorf I geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben, und hilfsweise die Feststellung, daß zwischen den Streitteilen ein Mietvertrag hinsichtlich dieses Gebäudes nicht bestehe. Der Beklagte benütze das Bestandobjekt titellos und behaupte zu Unrecht einen Eintritt in das Mietverhältnis... mehr lesen...