Entscheidungen zu § 97 Abs. 2 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/6/26 93/16/0077

Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin legte anläßlich zweier Abgabeerklärungen gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz, mit welchem der Erwerb jeweils eines Grundstücksanteiles durch die Beschwerdeführerin zufolge Schenkung von ihrem geschiedenen Ehegatten Ing. K.K. angezeigt wurde, am 4. Oktober 1990 eine mit "Vergleich" überschriebene Urkunde vor. In diesem Papier wird eine Unterhaltsvereinbarung getroffen (Punkte 1 bis 3; monatlich S 9.400,-- mit einer Erhöhungsklausel um S 2.800,-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1996

RS Vwgh 1996/6/26 93/16/0077

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §97 Abs2;EheG §80;GebG 1957 §17 Abs3;NZwG 1871 §1 Abs1 litd;
Rechtssatz: Unterhaltsvereinbarungen nach § 80 EheG bedürfen keiner bestimmten Form, insb nicht der des Notariatsaktes. Unterhaltsvereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Sch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1996

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