Entscheidungsgründe: Am 10.Mai 1979 wurde der dem Beklagten zur Reparatur übergebene und auf seinem Werksgelände abgestellte, bei der klagenden Partei kaskoversicherte PKW Volvo 245 GL, Kennzeichen V 68.337, gestohlen. Bei seiner Wiederauffindung wies das Fahrzeug einen Totalschaden auf. Unter Hinweis auf ihre an die Firma D, Wolfurt, als Fahrzeugeigentümerin erbrachten Versicherungsleistungen und gestützt auf die Bestimmung des § 67 Abs.1 VersVG begehrt die klagende Partei den Rück... mehr lesen...