Entscheidungen zu § 94 Abs. 4 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/10/22 7Ob168/08v

Entscheidungsgründe: Der Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten Lkw verschuldete am 5. 3. 2003 in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem ein Bus der Wiener Linien GmbH & Co KG beschädigt wurde. Dieser Bus, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte ist, gehört zum Fuhrpark der Wiener Linien GmbH & Co KG. Die Klägerin bezahlte im Rahmen der Schadensregulierung unter anderem 6.225,64 EUR für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs und Reservehaltung an die Wiener L... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.2008

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