Begründung: Die Klägerin erteilte der Beklagten den Auftrag, den bautechnischen Teil und die Montage der „R*****“, einer bobartigen Sommerrodelbahn in S***** durchzuführen. Grundlage für die Arbeiten der Beklagten ist deren Anbot Nr. 16004782 vom 9. Mai 1978. Danach hat die Beklagte die Durchführung folgender Erdarbeiten übernommen: „Trassenaushub für 1700 m händisch oder maschinell für eine Doppelbahn mit 4,5 m Bahnbreite bis maximal 4 m Tiefe bzw. Aufschütten bis 4 m Höhe in je... mehr lesen...