Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von der Beklagten am 11. 3. 2005 mit der Herstellung eines Vollwärmeschutzes bei einem Wohnhaus mit ca 20 Wohnungen in Klagenfurt beauftragt worden. Der Auftragserteilung lagen unter anderem folgende Vertragsbedingungen zugrunde: „14. … Qualitätsminderungen gleich welchen Ausmaßes berechtigen den Auftraggeber unabdingbar zur Forderung auf vollständige Wiederherstellung bzw. wahlweise zumindest auf Preisminderungen im proportionalen Ausmaß zur t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger übermittelte der Beklagten ein Abmahnschreiben (datiert mit 22. 7. 2007, zugegangen am 23. 8. 2007) und beanstandete darin die fünf aus dem
Spruch: näher ersichtlichen Klauseln der „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher (Fassung 2007)” der Beklagten. Diesem Abmahnschreiben... mehr lesen...