Entscheidungen zu § 91 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2007/3/16 6Ob28/07x

Entscheidungsgründe: Die zwischen den Streitteilen am 10. 7. 1993 geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 25. 3. 1998 nach § 55a EheG geschieden. In Punkt 4 der zwischen den Streitteilen anlässlich der Scheidung abgeschlossenen Vereinbarung nach § 55a Abs 2 EheG verpflichtete sich der Kläger befristet auf sieben Jahre, der Beklagten einen monatlichen Unterhalt von S 3.400 zu bezahlen. Weiters war ausdrücklich vorgesehen, dass die „ges... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.2007

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