Norm: ABGB §907bKSchG §28a
Rechtssatz: Es besteht kein Verbot, dass Banken selbst den Markt beobachten und anhand dessen letztlich versuchen, objektiv den gerade aktuellen Briefkurs einzuschätzen. Die Referenzkurse der EZB über das Verhältnis des Euro zu anderen Währungen sind unverbindliche Richtkurse. Es besteht keine Rechtsgrundlage, dass Banken im Rahmen ihres Fixing den Referenzkurs der EZB gleichsam als Baustein heranziehen müssen und ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §907bEVHGB Art8 Nr8 Abs1
Rechtssatz: Eine geschuldete Fremdwährung ist weder für den Schuldner noch für den Gläubiger durch eine andere Fremdwährung substituierbar. Eine Befugnis, in irgendeiner Währung seiner Wahl zu bezahlen, besteht daher nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 586/90 Entscheidungstext OGH 03.10.1990 1 Ob 586/90 1 Ob 7... mehr lesen...