Der Kläger trat am 2. Mai 1973 bei der beklagten Partei als Angestellter ein. Die beklagte Partei kundigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 18. Feber 1974, einem Montag, das dem Kläger am gleichen Tage übergeben wurde, zum 31. März 1974, einem Sonntag auf. Der Kläger begehrt 25.630.70 S als Entgelt für die Monate April bis Juni 1974 samt anteiligen Sonderzahlungen, weil die beklagte Partei die sechswöchige Kündigungsfrist nicht eingehalten habe und die Kündigung erst für den T... mehr lesen...