Am 30. Juli 1972 stieß der am Heimweg von einer Patrouillenfahrt befindliche Gendarmeriebeamte Franz H als Angehöriger der Verkehrsgruppe L der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für das beklagte Bundesland mit einem für die klagende Republik zugelassenen Motorrad seinen mit einem ebensolchen Fahrzeug im gleichen Dienst befindlichen Kollegen Ferdinand M nieder und verletzte ihn schwer. Franz H wurde wegen dieses Verkehrsunfalls rechtskräftig verurteilt. Die Klägerin hat ... mehr lesen...